AGB
1. Allgemeines
Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge. Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich per Briefpost oder Email bestätigt wurden. Mündliche Aussagen sind grundsätzlich unverbindlich.
2. Angebot
Angebote verstehen sich freibleibend & unverbindlich. Alle Preise gelten, wenn nicht anders angegeben, brutto inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.
3. Auftragserteilung
Die Auftragserteilung muss in schriftlicher Form oder per Email erfolgen.
4. Zahlungsbedingungen
Soweit nicht anders vereinbart, sind alle Rechnungen sofort ohne Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungsfristen sind wir berechtigt die gesetzlich festgesetzten Verzugszinsen zu erheben. Sollte innerhalb von 12 Wochen(beginnend nach Abnahme), die zugesagten Platzierungen mit Ihrer erstellten Internetseite auf einer genannten Suchmaschine nicht eingehalten werden, erstattet Hp-optimerung.de 50% der Erstellungskosten zurück.
5. Urheberrecht & Copyright
Das Urheberrecht für veröffentlichte, erstellte Objekte d.h. Internetseiten bleibt allein bei Hp-Optimierung.de. Der Auftraggeber erhält mit der vollständigen Bezahlung, die Nutzungsrechte für die erstellten Objekte. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Objekte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen, insbesondere auf anderen Internetseiten, ist ohne ausdrückliche Zustimmung nicht gestattet.
6. Lieferzeit
Liefertermine bedürfen der Vereinbarung. Für die Dauer der Prüfung von Entwürfen, Internetseiten etc. durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen. Die Unterbrechung wird vom Tage der Benachrichtigung des Auftraggebers bis zum Tage seiner Stellungnahme gerechnet. Verlangt der Auftraggeber nach Auftragserteilung Änderungen des Auftrags, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so verlängert sich die Lieferzeit. Bei Lieferungsverzug ist der Auftraggeber in jedem Falle erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt.
7. Abnahme - Korrekturen - Beanstandungen
Änderungen & Korrekturen, soweit sie 10% der reinen Produktionskosten nicht überschreiten, sind in den Angebotspreisen enthalten. Bei Überschreitung werden wir den Kunden im Voraus informieren und dies mit ihm abstimmen. Änderungsverlangen bedürfen der Schriftform.
Die Abnahme erfolgt schriftlich durch einen Freigabevermerk. Geht in einer Frist von 7 Tagen nach Übergabe der Projektergebnisse keine detaillierte schriftliche Mängelrüge ein, so gelten die abgelieferten Projektergebnisse als abgenommen bzw. freigegeben. Beanstandungen haben unverzüglich nach Empfang der Arbeitsergebnisse zu erfolgen. Sollte innerhalb von 12 Wochen (beginnend nach Abnahme), die zugesagten Platzierungen mit Ihrer erstellten Internetseite auf einer genannten Suchmaschine nicht eingehalten werden, erstattet Hp-optimerung.de 50% der Erstellungskosten zurück.
8. Haftungsausschlüsse
Wir übernehmen keine Haftung für die Inhalte der uns zur Verfügung gestellten Materialien. Wir gehen davon aus, dass der Auftraggeber die uns überlassenen Materialien auf ihre inhaltliche Korrektheit sorgfältig überprüft hat.
9. Datensicherheit
Der Auftraggeber spricht uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei.
10. Anzuwendendes Recht
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Auftraggeber und Hp-optimierung.de und auf die Frage eines gültig zustande gekommenen Vertrages sowie seiner Vor- und Nachwirkungen ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Ist der Auftraggeber ein Gewerbetreibender, gilt folgendes als vereinbart: Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen Hp-optimerung.de und dem Auftraggeber ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz von Hp-optimierung.de örtlich und sachlich zuständige deutsche Gericht vereinbart. Hp-optimerung.de ist jedoch auch berechtigt, ein anderes, für den Auftraggeber zuständiges Gericht anzurufen.
13. Salvatorische Klausel
Für den Fall, dass eine der vorstehenden Klauseln unwirksam sein sollte, wird vereinbart, dass dies die übrigen Regelungen nicht in ihrer Wirksamkeit betrifft. Die Parteien vereinbaren vielmehr, eine dem Sinn und Zweck der unwirksamen Klausel entsprechende Regelungen zu treffen, bzw. die unwirksame Regelung in eine dem Sinn und Zweck entsprechende wirksame Regelung auszulegen.
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